MASKENPFLICHT

Seit dem 27. April 2020 ist das Tragen einer nichtmedizinischen Mund-Nase-Maske, sogenannte Alltagsmaske, zum Schutz von umstehenden Personen an in bestimmten Bereichen vorgeschrieben. Für welche Bereiche diese Vorschrift gilt, finden Sie unter „Wo muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?“.  (Stand: 17.06.2020)

Derzeit ist noch nicht absehbar, wie lange das Tragen einer Mund-Nase-Maske eine Pflicht bleibt. Die Dauer ist von der weiteren nicht absehbaren Entwicklung des Pandemiegeschehens abhängig.

Die „Maskenpflicht“ gilt bundesweit. In allen Bundesländern müssen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen getragen werden. Jedoch können die Regelungen in den jeweiligen Bundesländern etwas voneinander abweichen. Bitte informieren Sie sich daher über die in Ihrer Region geltenden Regelungen.

Das Tragen einer Mund-Nase-Maske wird dringend empfohlen, insbesondere in Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können.

Die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt

  • in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Bahn, Taxi, Schiff und Luftfahrzeug),
  • im Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen etc.,
  • auf dem Wochenmarkt,
  • in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen,
  • in überdachten Einkaufszentren und in Ladenstraßen (Ladenstraßen sind überdachte oder überdeckte Flächen, an denen Verkaufsräume liegen und die mit dem Kundenverkehr dienen),
  • in Spielhallen und Spielbanken,
  • in geschlossenen Räumen von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos,
  • bei der Erbringung und Entgegennahme von körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Tettoostudio etc.).
  • Die „Maskenpflicht“ gilt auch für Küchenpersonal und Servicekräfte, während ihrer Tätigkeitsausübung.

Wichtig: Auch wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.

Nein, dem Tragen einer Mund-Nase-Maske muss ausnahmsweise nicht nachgegangen werden, wenn die aus ärztlicher Sicht nicht zumutbar ist. Daher sind Menschen, die aufgrund von gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung keine Maske tragen können, von der Verordnung ausgenommen. Es wird empfohlen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Falls vorhanden, kann hierbei ein Schwerbehindertenausweis hilfreich sein.

Die Regelungen für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Kindern unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die meisten Bundesländer haben sich auf die Regelung festgelegt, dass Kinder ab sechs Jahren verpflichtend eine Maske tragen müssen.

Übersicht zur „Maskenpflicht“ für Kinder:

  • ab 7 Jahren: Bremen, Hamburg, Thüringen
  • ab 6 Jahren: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
  • ab 2 Jahren: Sachsen-Anhalt:
  • mit Beginn der Schulpflicht: Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern
  • keine Expliziten Vorgaben: Sachsen – das Tragen einer Maske liegt im Ermessen der Eltern

Eine Mund-Nase-Maske kann nur schützen, wenn bei der Nutzung die Hygieneregeln eingehalten werden. Daher sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:

Vorbereitung:

  • Lange Haare zu einem Zopf nach hinten binden
  • Bart abrasieren, am besten glatt, aber mindestens so weit, dass er vollständig von der Maske bedeckt wird
  • Die Hände gründlich mit Seife waschen (mindestens 20-30 Sekunden)

Anziehen:

  • Die Maske nur von außen berühren, nicht von innen
  • Die Maske an den Gummibändern halten, vor das Gesicht halten und die beiden Gummibänder hinter die Ohren ziehen
  • Den Nasenbügel der Maske an die Nase drücken, sodass sich die Maske eng an Nase und Wangen anschmiegt
  • Anschließend die Maske mit Daumen und Zeigefinger über das Kinn ziehen
  • Brille oder Schutzbrille erst nach Anlegen der Schutzmaske aufsetzen

Tragen:

  • Die Maske nicht mit den Händen berühren oder verschieben
  • Die Maske nicht unter das Kinn ziehen und später wieder vor das Gesicht bringen

Ausziehen und Entsorgen:

  • Möglichst nicht die Außenseite der Maske mit den Händen berühren, da sich hier Erreger befinden können. Stattdessen beide Gummibänder gleichzeitig fassen und nach vorne ziehen.
  • Beim Abnehmen kurz den Atem anhalten
  • Einmalmasken müssen nach dem Tragen in einem möglichst abgedeckten Mülleimer entsorgt werden.
  • Wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen sollten bis zum Waschen luftdicht aufbewahrt oder am besten sofort gewaschen werden.
  • Die Hände nach dem Abziehen gründlich mit Seife waschen (mindestens 20-30 Sekunden)

MUND-NASE-MASKEN

Nach Empfehlung von Bund und Ländern gelten alle Masken, die Mund und Nase bedecken, als ausreichend. Dazu zählt ebenfalls eine einfache Mund-Nase-Maske wie selbstgenähte Stoffmasken oder Schals.

HINWEIS: Zertifizierte FFP-Masken oder OP-Masken sind nicht notwendig. Diese sollen insbesondere dem Personal von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vorbehalten bleiben.

Es wird unterschieden zwischen Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB), medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) und partikel-filtrierenden Halbmasken (filtering face piece, FFP-Masken).

Mund-Nasen-Bedeckungen dienen als mechanische Bremse bzw. Barriere für eine Übertragung von Atemtröpfchen oder Speichel beim Atmen, Husten oder Niesen. Die sogenannten Community-Masken werden aus handelsüblichen Stoffen und in unterschiedlichsten Varianten hergestellt. Wer keine derartige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung hat, kann alternativ einen Schal oder ein Tuch zur Bedeckung von Mund und Nase nutzen.

Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) werden vor allem in medizinischen Bereichen wie Arztpraxen, Kliniken oder in der Pflege verwendet. Die sogenannten OP-Masken zählen zu Medizinprodukten und erfüllen damit entsprechende gesetzliche Vorschriften. In erster Linie dienen sie dem Schutz des Gegenübers, da verhindert wird, dass Speichel- oder Atemtröpfchen des Trägers oder der Trägerin verbreitet werden.

FFP-Masken sind partikel-filtrierende Halbmasken und gelten als Gegenstand einer persönlichen Schutzausrichtung im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie halten Schadstoffe und Viren ab, daher werden sie primär in Arbeitsbereichen eingesetzt, in denen sich gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft befinden. Es wird zwischen Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil unterschieden. Masken, die über kein Ventil verfügen, filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die ausgeatmete Luft. Dadurch werden Eigen- und Fremdschutz gewährleistet. Masken mit Ventil dienen hingegen nicht zum Fremdschutz, da nur die Einatemluft gefiltert wird.

Je nach Dichte werden die Atemschutzmasken in drei Schutzklassen unterschieden:

  • FFP1-Masken dienen als Schutz vor Feinstaub
  • Ab FFP2 schützen die Masken effektiv vor Viren. Daher wird durch die WHO sowie das Robert-Koch-Institut mindestens Schutzstufe zwei für den medizinischen Bereich empfohlen.
  • FFP3-Masken sind notwendig, wenn Ärzte und Pfleger in engem Kontakt mit Sars-CoV-2 Infizierten und Covid-19-Kranken stehen.

Ein professionell gefertigter Mund-Nase-Schutz (MNS) besteht aus mehreren Lagen Papier oder Vlies. Eine Schicht dient als Filter, die äußere Schicht muss flüssigkeitsabweisend sein. Um möglichst gut gegen eine Infektion zu schützen, muss der MNS eng an die Nase angedrückt und gut festgebunden werden. Zudem sollte er umgehend gewechselt werden, wenn er feucht ist.

Eine FFP-Maske besteht aus gehärtetem Papier oder Stoffen, sind ebenfalls mehrlagig und verfügen über einen Filter. An den Wangen sind sie enganliegend, sitzen jedoch mit etwas Abstand zu Mund und Nase.

FFP-Masken sind in Europa nach der EN 149 geprüft und zugelassen. Auf der Maske befindet sich ein entsprechender Hinweis auf die Norm zusammen mit der Schutzstufe (FFP1, FFP2 oder FFP3) sowie dem CE-Zeichen mit anstehender 4-stelligen Nummer.

Grundsätzlich gilt: Mund-Nase-Masken sollten nach einmaliger Nutzung gereinigt werden.

Alltags- und Behelfsmasken aus Stoff können problemlos wiederverwendet werden, wenn sie regelmäßig gereinigt werden.  Um eine sogenannte Community-Maske zu reinigen, sollte sie idealerweise bei 95 °C in der Waschmaschine gewaschen werden, mindestens aber bei 60 °C. Beim Waschen in der Waschmaschine sollten keine Eco- oder Sparprogramme gewählt werden, da hierbei die notwendige Temperatur nicht erreicht wird. Alternativ kann die Maske auch für rund 10 Minuten in einem Topf mit Wasser ausgekocht werden. Diese beiden Methoden gelten als die sichersten Methoden zur Reinigung von Mund-Nase-Masken aus Stoff.

Sofern vorhanden, sollten stets die Herstellerhinweise beachtet werden.

Sogenannte OP-Masken sind Einmalartikel und sollten nicht mehrmals verwendet werden. Im Notfall können sie durch trockene Hitze bei 65 °C bis 70 °C für 30 Minuten gereinigt werden. Am besten eignet sich dafür der Backofen.

Im Normalfall sind FFP-Masken nicht zur Wiederverwendung vorgesehen, da beim Ab- und Wiederaufsetzen die Gefahr besteht, dass die Maske auf der Innenseite kontaminiert ist. In Ausnahmesituationen ist eine Wiederverwendbarkeit jedoch denkbar.

Entsprechend gab die Bundesregierung am 01.04.2020 ein „neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen“ bekannt.

FFP1-Masken bieten keinen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus. Sie dienen primär dem Fremdschutz umstehender Personen vor ausgeatmeten Aerosolen.

Masken ab Schutzklasse FFP2 gelten als effektiver Schutz gegen Viren, besser geeignet sind Masken der Klasse FFP3. Daher empfehlen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Robert-Koch-Institut (RKI) für den medizinischen Bereich mindestens FFP2 Masken zu tragen.

FACE-SHIELDS

Bei einem Face Shield handelt es sich um ein Gesichtsvisier. Dabei wird eine durchsichtige, gebogene Kunststoffscheibe mittels eines Gummibandes oder eines Bügels am Kopf befestigt. Das Schutzvisier bedeckt neben Mund und Nase zusätzlich Stirn, Augen und Kinn, allerdings sind sie an den Seiten und nach unten offen.

Das Face Shield sollte vor dem ersten Gebrauch sowie vor der Wiederverwendung gründlich gereinigt/desinfiziert werden. Dazu eignen sich Desinfektionstücher oder ein weiches Tuch mit milder Seife oder mildem Waschmittel. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie ein weiches Tuch verwenden, damit das Material nicht zerkratzt. Benutzen Sie zudem kein Chlor oder Azeton, da diese das Material angreifen.

Nein, um einen optimalen Versand zu gewährleisten werden die Face-Shields in Einzelteilen geliefert. Die Gesichtsvisiere lassen sich auf schnelle und einfach Art und Weise zusammenbauen.

Das Face-Shield steht derzeit nur in Einheitsgröße zur Verfügung. Dieses eignet sich am besten für erwachsene Personen.

Die Entscheidung, ob Gesichtsvisiere als Mund-Nasen-Bedeckung zulässig sind, liegt bei den einzelnen Bundesländern. Bitte informieren Sie sich entsprechend über die geltenden Bestimmungen in Ihrem Bundesland.

In folgenden Bundesländern sind Face-Shields als Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung zulässig (Stand: 02.06.2020): Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein.

HYGIENEARTIKEL

SARS-CoV-2 zählt zu den behüllten Viren. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lassen sich diese durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln, die mindestens „begrenzt viruzid“ wirken, bekämpfen. Auch als „begrenzt viruzid Plus“ oder „viruzid“ gekennzeichnete Desinfektionsmittel töten das Coronavirus ab. Besonders Ethanol-basierte Mittel mit einem Ethanol-Gehalt ab 62% sind für die Händedesinfektion geeignet. Um die Wirksamkeit zu gewährleisten, sollte auf sachgerechte Anwendung geachtet werden. Hier finden Sie eine Lister aller wirksamen Desinfektionsmittel: www.desinfektionsmittel.de.

Die Hände müssen zur Desinfektion trocken sein. Verwenden Sie ausreichend Desinfektionsmittel, um alle Flächen der Hand damit zu bedecken. Die Hände werden solange aneinander gerieben, bis sie sich trocken anfühlen. Vergessen Sie dabei nicht die Handrücken und Zwischenräume der Finger.

Handschuhe schützen nicht vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Viel mehr kann das Tragen von Handschuhen ein falsches Sicherheitsgefühl erwecken. Während der Benutzung werden sie gleichermaßen kontaminiert, wie eine unbedeckte Hand. Daher tragen Handschuhe zu keiner Verbesserung hinsichtlich der Weitergabe von Viren mit den Händen bei. Die bessere Alternative ist das regelmäßige Händewaschen.

Das Tragen von Handschuhen macht höchstens dann Sinn, wenn Sie mit hochinfektiösen Personen oder Gegenständen Kontakt haben oder haben könnten. Nach Verwendung von Handschuhen sind diese unmittelbar auszuziehen und zu entsorgen.

Einmalhandschuhe sind, wie der Name schon sagt, nur einmal zu benutzen. Sie gelten als Wegwerfprodukt und sollten nur eingesetzt werden, wenn es wirklich Sinn macht, beispielsweise im medizinischen Bereich. Für den normalen Corona-Alltag gilt: Händewäschen statt Handschuhe tragen.

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Eine Stoffmaske verstehen wir als Hygieneprodukt, das nicht zurückgegeben werden kann.

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